Die Bachelorarbeit soll zeigen, dass die Kandidatin oder der Kandidat befähigt ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist eine praxisorientierte Aufgabe aus seinem Fachgebiet selbständig mit den erprobten wissenschaftlichen und fachpraktischen Methoden zu bearbeiten. Der Umfang der Bachelorarbeit sollte etwa 40 Textseiten à 35 Zeilen betragen.
Die Bachelorarbeit kann von jeder Professorin oder jedem Professor, die oder der prüfungs-berechtigt ist, ausgegeben und betreut werden. Auf Antrag der Kandidatin oder des Kandidaten kann der Prüfungsausschuss auch eine Honorarprofessorin oder einen Honorarprofessor oder eine mit einem entsprechenden Lehrauftrag betraute Person zur Betreuung der Bachelorarbeit bestellen. Der Kandidatin oder dem Kandidaten ist Gelegenheit zu geben, Vorschläge für die Themenstellung der Bachelorarbeit zu machen.
Auf Antrag sorgt der Prüfungsausschuss dafür, dass die Kandidatin oder der Kandidat rechtzeitig ein Thema für die Bachelorarbeit erhält.
Die Bachelorarbeit kann auch in Form einer Gruppenarbeit zugelassen werden, wenn der als Prüfungsleistung zu bewertende Beitrag der einzelnen Kandidatin oder des einzelnen Kandidaten aufgrund der Angabe von Abschnitten, Seitenzahlen oder anderen objektiven Kriterien, die eine eindeutige Abgrenzung ermöglichen, deutlich unterscheidbar und bewertbar ist und die Anforderungen nach Abs. 1 erfüllt.
Zur Bachelorarbeit wird auf Antrag zugelassen, wer
Im Rahmen der jährlichen Absolventenfeiern werden die Bachelorarbeiten des jeweiligen letzten Jahres im Rahmen einer Ausstellung auf einem DIN A1 Poster vorgestellt.
Wir möchten die Absolventen bitten, anhand der u.a. Vorlage diese zu gestalten und uns zeitnah mit dem Kolloquium zu senden.
Vielleicht werden Sie direkt von Ihren Prüfern darauf angesprochen. Sofern dieses nicht der Fall ist, freuen wir uns sehr, wenn Sie sich direkt an uns wenden.
Gerne kann das Poster auch individuell gestaltet werden!