Wichtige Fragen zu Prüfungsangelegenheiten
An dieser Stelle sind einige relevante Fragen zu Prüfungsangelegenheiten zusammengefasst (ergeben sich im wesentlichen aus der Bachelor-Prüfungsordnung). Sollten Sie hier bzw. in der Prüfungsordnung keine Antwort zu Ihren konkreten Fragen finden, wenden Sie sich bitte an die unter Ansprechpartner genannten Personen (Prüfungsamt/Prüfungsausschuss).
Zulassung zu Prüfungen
- Zu den meisten Modulprüfungen (alle diejenigen, die mit einer Klausur abschließen) sind in der Prüfungsordnung Zulassungsvoraussetzungen festgelegt (Teilnahmebescheinigung Übung/Praktikum/Seminar). Die jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen finden Sie hier.
- Beachten Sie dabei, dass die Zulassungen erst am Ende des Semesters nach der Durchführung aller Präsenzen im Prüfungsverwaltungssystem verbucht werden. Es kann daher vorkommen, dass ein Studierender im Prüfungssystem nach der Anmeldung noch als "nicht zugelassen" geführt wird, obwohl er aufgrund der von ihm besuchten Präsenzen die Zulassung bereits besitzt. (Einzelne Anwesenheiten können unter "pers. Datenabfrage" eingesehen werden.)
- Ausnahmen von diesen Zulassungsvoraussetzungen durch Teilnahmebescheinigungen bilden die Module, die ausschließlich mit einer Hausarbeit oder einer Kombinationsprüfung abschließen. Hier sind die Anforderungen beim jeweiligen Prüfer zu erfragen.
- Ab den Modulprüfungen des 5. Semesters (einschließlich) gibt es neben den Teilnahmebescheinigungen eine weitere Zulassungsvoraussetzung: Es müssen zum Zeitpunkt der Anmeldung aus den Modulprüfungen der ersten 4 Semester durch erfolgreichen Abschluss mindestens 40 Leistungspunkte (ECTS) erreicht sein. Die einzelnen Leistungspunkte (ECTS) finden Sie bei den Modulen unter "Fächer". Ausnahme von dieser Zulassungsregelung bilden wiederum die Module, die ausschließlich durch eine Hausarbeit oder Kombinationsprüfung abschließen.
Anmeldung zu Prüfungen
- Modulprüfungen in Form einer Klausur müssen in jedem Semester (gilt auch für Wiederholungstermine) online im Prüfungssystem angemeldet werden.
- Bei der Anmeldung zu Klausuren sind Fristen zu beachten, die zu Beginn des Semesters festgelegt und hier bekanntgegeben werden.
- Bei einer geringen Anzahl an Anmeldungen behalten wir uns vor, statt einer schriftlichen Klausur eine mündliche Prüfung abzuhalten. Die angemeldeten Studierenden werden dann entsprechend informiert.
- Modulprüfungen in Form einer Hausarbeit oder Kombinationsprüfung werden beim jeweiligen Prüfer angemeldet. Bei der Fachhochschule Münster muß auch diese Prüfung im LSF-Prüfungstool angemeldet werden.
Abmeldung von Prüfungen
- Modulprüfungen in Form einer Klausur können bis 1 Woche vor der Klausur ohne Angabe von Gründen wieder abgemeldet werden (im online-Verfahren).
- Danach kann nur ein entsprechendes ärztliches Attest zu einem ordnungsgemäßen Rücktritt führen. Für dieses ist folgendes zwingend zu beachten:
- Das Attest muss spätestens am Prüfungstag ausgestellt sein.
- Das Attest muss Prüfungsunfähigkeit bescheinigen.
- Das Attest muss vom behandelnden Arzt unterschrieben sein.
- Das Attest muss spätestens drei Werktage nach der Klausur im Prüfungsamt vorliegen.
- Bei Nichterscheinen zur Klausur ohne ordnungsgemäße Abmeldung/Rücktritt wird für diese Prüfung ein nicht bestandener Versuch gewertet.
- Modulprüfungen in Form einer Hausarbeit oder Kombinationsprüfung werden beim jeweiligen Prüfer abgemeldet. Bei der Fachhochschule Münster muß auch diese Prüfung im LSF-Prüfungstool abgemeldet werden.
Sonstiges
- Zu den Klausurprüfungen ist ein Lichtbildausweis und der Studierendenausweis mitzubringen.
- Vergewissern Sie sich, welche Hilfsmittel Sie in einer Klausur benutzen dürfen (und auch benötigen!). Die jeweils zugelassenen Hilfsmittel finden Sie hier. Grundsätzlich darf eigenes Papier in der Klausur nicht verwendet werden.
- Werden Sie bei einem Täuschungsversuch erwischt, wird die Prüfung als nicht bestandener Versuch gewertet.
- Alle Modulprüfungen müssen mindestens mit "ausreichend" bestanden sein.
- Eine Prüfung kann 2 mal wiederholt werden. Wird der 3. Versuch nicht bestanden, erfolgt die Exmatrikulation.
- Ein Wahlpflichtfach ist durch den ersten Prüfungsversuch (dazu zählt auch Nichterscheinen nach Anmeldung!) verbindlich festgelegt. Das Wahlpflichtfach kann einmal (!) gewechselt werden, spätestens nach dem ersten nicht bestandenen Versuch.
- Die Gesamtnote im Studiengang ergibt sich aus den nach Leistungspunkten (ECTS) gewichteten Einzelnoten aller Modulprüfungen (inkl. Bachelorarbeit und Kolloquium).
- Denken Sie daran, dass Sie sich zu jedem Semester an Ihrer Hochschule zurückmelden müssen! Informationen zu Fristen, Vorgehensweise etc. erhalten Sie jeweils an der Hochschule, an der Sie eingeschrieben sind!